Beiträge mit Tag ‘Grillen’

Grillkota – Wetter? Uninteressant!

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Die pfiffigen Finnen haben uns nicht nur HIM und Räikkönen beschert, sondern allen Grillfans auch den sogenannten Grillkota. Dieser spielt seine wahren Stärken nämlich dann aus, wenn andere noch probieren bei kalten Temperaturen unterem Regenschirm zu brutzeln.

 

Doch was genau ist ein Grillkota?

Die Ureinwohner Lapplands, die Sámi, gelten als die ursprünglichen Erfinder der Grillkota. Dabei handelte es sich ursprünglich um leichte Zelte, die von den Sámi auf dem Rücken ihrer Rentiere transportiert wurden. Sie dienten als zuverlässiger Schutz gegen Kälte, aber auch gegen Sonne. Die offene Feuerstelle in der Mitte des Raums diente dabei zum kochen und zur generellen Beheizung. Um diese herum wurde ebenfalls geschlafen, gegessen und gelebt. Heutzutage sind die Ursprünge der Kota immer noch gut erkennbar, allerdings ist die Kota mittlerweile kein transportables Zelt mehr, sondern vielmehr ein massives Konstrukt aus Holz. Es handelt sich um sechs- oder achteckige Blockbohlenhütten, die konisch oder kuppelförmig aufgebaut sind und nur aus einem Raum bestehen. Der Rauch der Feuerstelle, beziehungsweise des Grills wird über das Dach abgeleitet. Das verwendete Holz ist hierbei in der Regel nordisches Fichtenholz, wie die arktische Rotkiefer. Die Außenbohlen sind bei qualitativ hochwertigen Grillkotas besonders dick, umso die Wahrscheinlichkeit eines späteren Verzugs möglichst gering zu halten. Werte zwischen 40 und 45 Millimetern sind ein Indikator für eine ausreichende und gute Qualität, Werte um die 25 Millimeter sind weniger empfehlenswert und produzieren mehr Schaden als Nutzen. Die Einrichtung bestand früher aus nicht vielmehr als der Feuerstelle und diversen Fellen als Schlafmöglichkeiten auf dem Boden. Heutzutage bieten Hersteller standardmäßig deutlich mehr an Komfort. Eine Grillanlage in Tischhöhe, ausklappbare Tischchen, großzügige Fenster und komfortable Sitzbänke gehören mittlerweile einfach zu guten Ton und tragen maßgeblich zur gemütlichen und urigen Atmosphäre bei.

Höflichkeit geht immer vor

Wussten Sie, dass es für die Nutzung einer Kota traditionelle Verhaltensregeln gibt, die teilweise immer noch gelten? Solche Regeln waren früher die einzige Möglichkeit ein dauerhaftes Zusammenleben von mehreren Personen auf engsten Raum zu organisieren und zu verhindern, dass diesem im Chaos endet. Dazu gehörten auch feste Sitzplätze und die Einhaltung der Etikette von Gästen. Diese hatten sich beispielsweise direkt an den Eingang zu den Hunden und dem Feuerholz zu setzen und darauf zu warten, dass man sie hereinbat. Eine traditionelle Höflichkeitsgeste, die man auch heute noch beachten sollte. Wer wie ein Sámi grillen will, sollt sich auch so benehmen.

Welche Nachteile Sie kennen sollten

Was die Nachteile einer Kota betrifft, so sind diese sehr überschaubar. Einer wäre beispielsweise die zwangsweise unterschiedlichen Temperaturen. Dadurch, dass die Kota allein von Feuer erwärmt wird, ist die Temperatur nicht von einer gleichbleibenden Qualität, wie Sie dies von Ihrer Heizung kennen und schätzen. Ebenso unvermeidbar sind die entstehenden Gerüche durch Feuer, Grillgut und Essen. Wer sich an diesen „Geruchsbelästigungen“ stört, sollte die Anschaffung eines Kota generell noch einmal überdenken. Letztlich sollten Sie auch davon Abstand nehmen, Ihr teures Abendkleid in der Kota zur Schau stellen zu wollen. Funkenflug und Fettspritzer sind kaum zu vermeiden.

 

Planen Sie die Anschaffung, oder haben schon ein Grillkota in Ihrem Garten stehen? Lassen Sie uns an Ihrem Erfahrungen teilhaben und schreibe Sie uns in unserem Kommentarbereich. Wir freuen uns auf Sie.

Recht, Rauch und Russ: Wer mit Rücksicht grillt, grillt mit Freunden! (Teil 3)

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Die Rechtsprechung hat im Bereich der Geruchsimmissionen, beziehungsweise Geruchsbelästigung durch sommerliches Grillen, mehrere Fälle entschieden, in denen eine erhebliche Beeinträchtigung bejaht und die Weisung zur Abstandseinhaltung oder sogar einer zeitlicher Begrenzung erteilt.
Für ein harmonisches Zusammenleben sollten Sie beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten darauf achten, möglichst kein Benzin oder Spiritus zu verwenden. Die entstehenden Gerüche müssen von ihren Nachbarn nicht hingenommen werden und erfüllen unzweifelhaft die Merkmale einer erheblichen Beeinträchtigung.

Meist störender als der Geruch: der Qualm.

Viele Nachbarn beschweren sich jedoch nicht über den Geruch des Grillguts, sondern vielmehr über den durch die Holzkohle entstehenden Qualm. Nach dem OLG Oldenburg gilt es daher zu verhindern, dass dieser regelmäßig und in konzentrierter Weise in die Wohnung Ihrer Nachbarn zieht.
Gerade Fans von Holzkohle sollten sich zweimal überlegen, ob Sie auf ihrem Balkon grillen. Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben, reicht bereits eine Person, die sich gestört fühlt, um dem Grillvergnügen auf Ihrem Balkon ein Ende zu bereiten.

Alternativen zum Nachbarschaftsstreit

Die einfachste Möglichkeit potentielle Streitpunkte von Anfang an nicht entstehen zu lassen ist die Anschaffung eines Elektro- oder Gasgrill. Durch ihre minimale Rauchentwicklung werden sie von den meisten Menschen als nicht störend empfunden. Weiterhin geben wir nachfolgend einige kleine Kniffe an die Hand mit denen sie die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Belästigung relativ gering halten.

Informieren Sie Ihre Nachbarn so früh wie möglich über eine anstehende Grillparty oder laden Sie Ihre Nachbarn direkt ein. Wer mit feiert, fühlt sich selten gestört.

Halten Sie einen möglichst großen Abstand zu eventuellen Nachbarhäusern oder Wohnungen ein.

Verwenden Sie zum Grillen Alufolie und Grillschallen. So verhindern sie, dass Fett in die Glut tropfen kann und eine Rauchentwicklung begünstigt wird.

Wenn Sie mit Rücksicht und Freundlichkeit zu Werke schreiten können Sie letztlich auch ein Fall verhindern, wie ihn das Amtsgericht München zu entscheiden hatte:
Aus Wut kippte ein Nachbar einen Eimer Putzwasser über das Grillgut des unter ihm wohnenden Nachbarn. Das Amtsgericht ging hier von einer Sachbeschädigung aus und verurteilte den Beklagten in Verbindung mit einer Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von ca. 750 Euro.

 

Recht, Rauch und Russ: Wer mit Rücksicht grillt, grillt mit Freunden! (Teil 2)

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Beschweren sich die Nachbarn Ihres Grundstücks über den Rauch beziehungsweise den austretenden Geruch Ihres Grills, so sind diese in erster Linie gemäß § 906 Abs.1 BGB zur Duldung verpflicht, sofern deren Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

Fraglich ist, wann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Diese Frage ist sowohl für das Grillen auf dem Balkon als auch auf dem benachbarten Grundstück letztlich entscheidend. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, können unter Umständen neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Problematisch ist, dass es sich bei einer wesentlichen Beeinträchtigung, um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Dies bedeutet, dass keine offizielle anerkannte Definition seitens des Gesetzgebers existiert. Vielmehr hat die Rechtsprechung im Lauf der Jahre eine allgemeingültige Definition erarbeitet. Hiernach liegt eine wesentliche Beeinträchtigung in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von denen nach diesen Vorschriftlich ermittelten und bewerteten Einwirkungen überschritten werden. Allerdings sind diese Grenz- und Richtwerte für Lärmstörungen ein brauchbares Instrumentarium, zur Messung von Luftverschmutzung beziehungsweise Geruchsbelästigungen aber nicht erfolgversprechend.

Störender Grillgeruch?

Im Gegensatz zu Lärm lässt sich die Frage, ob störende Gerüche eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen, schwieriger beantworten. Grund hierfür ist, dass klarer Richtlinien zur Vermessung von Gerüchen fehlen. Zwar gibt der Gesetzgeber mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine Richtlinie zur Überprüfung von gesundheitsschädlichen Grenzwerten in Form des Grenzwerts der Verwaltungsvorschrift TA-Luft, liefert jedoch anderseits keine Anhaltspunkte dafür, wann ein Geruch tatsächlich nachhaltig störend ist. Die Bewertung von Geruchsimmissionen wird zusätzlich durch die subjektive Wahrnehmung des Einzelnen erschwert, weil Gerüche unterschiedlich wahrgenommen werden.

Was würde der Durchschnittsbenutzer tun?

Daher behelfen sich die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft und nachfolgend die Gerichte damit, dass sie auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks abstellen und nicht auf das subjektive Empfinden des Einzelnen.
Das bedeutet, dass bei potentiellen Geruchsbelästigungen vom jeweiligen Gericht überprüft wird, ob ein hypothetischer Dritter die behauptete Beeinträchtigung im selben Maße wie der Kläger wahrnimmt.
Die widerstreitenden Rechte der Betroffenen müssen dementsprechend gewürdigt werden. Konkret wägt das Gericht die verfassungsrechtlich garantierte Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs.1 GG (Grundgesetz) des grillenden Nachbarn einerseits und das Recht auf den ungestörten Gebrauch der Wohnung gemäß §§ 854ff; 823 I BGB in Verbindung mit Art. 14 GG des Besitzers beziehungsweise Eigentümers anderseits ab.
Angesicht dessen besteht häufig ein Bedarf für die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens des Gerichts, dessen Kosten in der Regel vom Kläger zu tragen sind.

Recht, Rauch und Russ: Wer mit Rücksicht grillt, grillt mit Freunden! (Teil 1)

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GrillsaisonRauch, Qualm und Russ sind gewöhnliche Begleiterscheinung für Grillfans. Genau das kann Ihren Nachbarn unter Umständen jedoch ordentlich stinken.

Wenn Sie nun erschreckt zusammenfahren, weil Sie oft und lange grillen, sollte Sie zunächst beruhigen, dass ein grundsätzliches Grillverbot nur in Ausnahmefällen von deutschen Gerichten verhängt wird. Gleichzeitig gibt es im deutschen Gesetz jedoch kein Recht, nachdem Sie auf ihren Balkon oder Garten, unbeeindruckt von ihrer menschlichen Umgebung, den Grill qualmen lassen können.

Vielmehr lässt sich viel Ärger vermeiden, indem Sie vorzeitig mit Ihren Nachbarn in Kontakt treten und beide Parteien rücksichtsvoll miteinander umgehen. Der weit verbreitete Irrglaube, dass Grillen müsste zwei Tage vorher angemeldet werden, wurde übrigens bereits 2009 vom Amtsgericht Westerstede als unpraktikabel verworfen.

Wann und wo kann ich ohne Reue grillen?

Wie oft und wann genau gegrillt werden darf, kann nicht pauschal beantwort werden und ist von den jeweiligen Einzelumständen abhängig. Eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung ist kaum möglich, weil die Bandbreite an Urteilen zum Thema „Grillen“ zu groß und unterschiedlich ist. Generell zieht sich durch alle deutschen Urteile, dass Grillen generell nur zulässig ist, soweit keine anderen Personen des Hauses oder Nachbargrundstücks gestört werden.

Grillverbot durch Hausordnung oder Mietvertrag?

Ist in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen ausdrücklich verboten, so müssen Sie dem als Mieter und Vertragspartner Folge leisten. Grillen Sie trotzdem stellt dies einen Vertragsbruch dar, der mit einer Abmahnung und schlimmstenfalls mit einer Kündigung seitens Ihres Vermieters abgestraft wird.

Eine fehlende Regelung im Mietvertrag befreit Sie im Umkehrschluss nicht von einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber ihren Nachbarn. Sprechen Sie sich am besten mit ihren Nachbarn ab und nehmen Sie deren mögliche Beschwerden ernst.

Entscheidend ist die Beeinträchtigung

Dringt Rauch doch in den Wohnbereich Ihrer Nachbarn ein ist es juristisch unerheblich, wo sich der verursachende Grill befindet. Ob die Rauch- und Qualmbelästigung vom Balkon, Terrasse oder dem eigenen Garten ausgeht ist für den Gesetzgeber unwichtig. Entscheidend ist vielmehr, ob eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorliegt. Der Gesetzgeber erfasst in § 3 Abs. 2 BImSchG Luftverunreinigung wie Rauch, Russ oder Qualm als Immissionen und somit als potentiell schädliche Umwelteinwirkung.

Auch wenn Sie nicht auf dem Balkon Ihrer Mietwohnung grillen, können Probleme mit Nachbarn entstehen.

Welche dies konkret sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Grill und Rechts Reihe…

 

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