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Recht, Rauch und Russ: Wer mit Rücksicht grillt, grillt mit Freunden! (Teil 3)

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Die Rechtsprechung hat im Bereich der Geruchsimmissionen, beziehungsweise Geruchsbelästigung durch sommerliches Grillen, mehrere Fälle entschieden, in denen eine erhebliche Beeinträchtigung bejaht und die Weisung zur Abstandseinhaltung oder sogar einer zeitlicher Begrenzung erteilt.
Für ein harmonisches Zusammenleben sollten Sie beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten darauf achten, möglichst kein Benzin oder Spiritus zu verwenden. Die entstehenden Gerüche müssen von ihren Nachbarn nicht hingenommen werden und erfüllen unzweifelhaft die Merkmale einer erheblichen Beeinträchtigung.

Meist störender als der Geruch: der Qualm.

Viele Nachbarn beschweren sich jedoch nicht über den Geruch des Grillguts, sondern vielmehr über den durch die Holzkohle entstehenden Qualm. Nach dem OLG Oldenburg gilt es daher zu verhindern, dass dieser regelmäßig und in konzentrierter Weise in die Wohnung Ihrer Nachbarn zieht.
Gerade Fans von Holzkohle sollten sich zweimal überlegen, ob Sie auf ihrem Balkon grillen. Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben, reicht bereits eine Person, die sich gestört fühlt, um dem Grillvergnügen auf Ihrem Balkon ein Ende zu bereiten.

Alternativen zum Nachbarschaftsstreit

Die einfachste Möglichkeit potentielle Streitpunkte von Anfang an nicht entstehen zu lassen ist die Anschaffung eines Elektro- oder Gasgrill. Durch ihre minimale Rauchentwicklung werden sie von den meisten Menschen als nicht störend empfunden. Weiterhin geben wir nachfolgend einige kleine Kniffe an die Hand mit denen sie die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Belästigung relativ gering halten.

Informieren Sie Ihre Nachbarn so früh wie möglich über eine anstehende Grillparty oder laden Sie Ihre Nachbarn direkt ein. Wer mit feiert, fühlt sich selten gestört.

Halten Sie einen möglichst großen Abstand zu eventuellen Nachbarhäusern oder Wohnungen ein.

Verwenden Sie zum Grillen Alufolie und Grillschallen. So verhindern sie, dass Fett in die Glut tropfen kann und eine Rauchentwicklung begünstigt wird.

Wenn Sie mit Rücksicht und Freundlichkeit zu Werke schreiten können Sie letztlich auch ein Fall verhindern, wie ihn das Amtsgericht München zu entscheiden hatte:
Aus Wut kippte ein Nachbar einen Eimer Putzwasser über das Grillgut des unter ihm wohnenden Nachbarn. Das Amtsgericht ging hier von einer Sachbeschädigung aus und verurteilte den Beklagten in Verbindung mit einer Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von ca. 750 Euro.

 

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