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Dank Gewächshaus Tomaten wie bei Mamma!

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Gewächshaus von GartenproKennen Sie das auch: Sie hegen und pflegen Ihre Tomatenpflänzchen, doch der Ertrag bleibt niedrig und schmecken tun die geernteten Tomaten auch nicht so, wie Sie es sich vorgestellt hatten? Eher bitter als voll fruchtig und aromatisch. Das liegt daran, dass Tomaten, wie einige andere Gemüsesorten, in unseren Breitengraden nicht die Bedingungen vorfinden, die sie eigentlich brauchen. Das heißt aber nicht, dass Sie auf Ihre Tomaten aus dem heimischen Garten oder von der eigenen Terrasse verzichten müssen. Schaffen Sie mit einem Gewächshaus ganz einfach Abhilfe!

Der Treibhaus-Effekt nutzen

An Nährstoffen, Wasser und Licht fehlt es Ihren Tomaten im Garten oder auf dem Balkon nicht. Was Ihnen fehlt, ist Wärme. Ein Gewächshaus produziert und speichert genau diese Wärme auf einfache, aber effektive Weise. Durch Glas- oder Plastikscheiben dringen Sonnenstrahlen ins Innere des Gewächshauses und heizen es auf. Besonders warm wird der dunkle Boden. Da warme Luft eine geringere Dichte aufweist, drängt sie nach oben, während die kühleren Luftschichten nach unten absinken. Diese temperaturbedingten Luftströmungen werden in ihrer Gesamtheit als thermische Konvektion bezeichnet. In einem Gewächshaus wird diese thermische Konvektion allerdings behindert. Die aufsteigenden warmen Luftschichten können nicht entweichen, sie werden im Glashaus gehalten, kühlen unter dem Dach nur minimal ab und sinken schließlich wieder ab, da die unteren Luftschichten noch wärmer sind. Dadurch liegt die Durchschnittstemperatur in einem Gewächshaus um einige Grad höher als außerhalb. Dieser Effekt wird als Primäreffekt bezeichnet. Damit es nicht zu heiß im Inneren wird, achten Sie jedoch beim Kauf eines Gewächshauses auf die Möglichkeit der Entlüftung, durch zu öffnende Fenster oder Dachluken. Doch Wärme kann nicht nur durch das Entweichen warmer Luft abgegeben werden, sondern auch über Wärmestrahlung. Die Wellenlänge liegt hierbei im Infrarotbereich. Infrarotstrahlen dringen jedoch anders als UV-Strahlen nicht bzw. nur in sehr geringen Mengen durch Glas. Die Scheiben des Gewächshauses verhindern also in zweifacher Weise eine Wärmeabgabe nach Außen. Achten Sie beim Kauf also darauf, dass bei Gewächshäusern mit Kunststoffscheiben der Sekundäreffekt geringer ausfallen kann. Während Polykarbonat in etwa genauso undurchlässig für Wärmestrahlung ist wie Glas, durchdringt sie Polyethylen problemlos!

Tipp: Auch zur Anzucht von Jungpflanzen eignet sich ein Gewächshaus hervorragend, da es die zarten Pflänzchen vor Wind und Regen schützt. Fehlt Ihnen auf Ihrem Balkon also der Platz für Tomatensträucher, so könnte sich die Anschaffung eines kleinen Gewächshauses dennoch lohnen. So bieten einige Hersteller Gewächshäuser mit mehreren Etagen an, die sie platzsparend in die Ecke ihres Balkons stellen können.

Haben Sie bereits ein Gewächshaus, indem es grünt und blüht? Dann schicken Sie uns gerne ein paar Fotos!

Recht, Rauch und Russ: Wer mit Rücksicht grillt, grillt mit Freunden! (Teil 1)

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GrillsaisonRauch, Qualm und Russ sind gewöhnliche Begleiterscheinung für Grillfans. Genau das kann Ihren Nachbarn unter Umständen jedoch ordentlich stinken.

Wenn Sie nun erschreckt zusammenfahren, weil Sie oft und lange grillen, sollte Sie zunächst beruhigen, dass ein grundsätzliches Grillverbot nur in Ausnahmefällen von deutschen Gerichten verhängt wird. Gleichzeitig gibt es im deutschen Gesetz jedoch kein Recht, nachdem Sie auf ihren Balkon oder Garten, unbeeindruckt von ihrer menschlichen Umgebung, den Grill qualmen lassen können.

Vielmehr lässt sich viel Ärger vermeiden, indem Sie vorzeitig mit Ihren Nachbarn in Kontakt treten und beide Parteien rücksichtsvoll miteinander umgehen. Der weit verbreitete Irrglaube, dass Grillen müsste zwei Tage vorher angemeldet werden, wurde übrigens bereits 2009 vom Amtsgericht Westerstede als unpraktikabel verworfen.

Wann und wo kann ich ohne Reue grillen?

Wie oft und wann genau gegrillt werden darf, kann nicht pauschal beantwort werden und ist von den jeweiligen Einzelumständen abhängig. Eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung ist kaum möglich, weil die Bandbreite an Urteilen zum Thema „Grillen“ zu groß und unterschiedlich ist. Generell zieht sich durch alle deutschen Urteile, dass Grillen generell nur zulässig ist, soweit keine anderen Personen des Hauses oder Nachbargrundstücks gestört werden.

Grillverbot durch Hausordnung oder Mietvertrag?

Ist in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen ausdrücklich verboten, so müssen Sie dem als Mieter und Vertragspartner Folge leisten. Grillen Sie trotzdem stellt dies einen Vertragsbruch dar, der mit einer Abmahnung und schlimmstenfalls mit einer Kündigung seitens Ihres Vermieters abgestraft wird.

Eine fehlende Regelung im Mietvertrag befreit Sie im Umkehrschluss nicht von einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber ihren Nachbarn. Sprechen Sie sich am besten mit ihren Nachbarn ab und nehmen Sie deren mögliche Beschwerden ernst.

Entscheidend ist die Beeinträchtigung

Dringt Rauch doch in den Wohnbereich Ihrer Nachbarn ein ist es juristisch unerheblich, wo sich der verursachende Grill befindet. Ob die Rauch- und Qualmbelästigung vom Balkon, Terrasse oder dem eigenen Garten ausgeht ist für den Gesetzgeber unwichtig. Entscheidend ist vielmehr, ob eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorliegt. Der Gesetzgeber erfasst in § 3 Abs. 2 BImSchG Luftverunreinigung wie Rauch, Russ oder Qualm als Immissionen und somit als potentiell schädliche Umwelteinwirkung.

Auch wenn Sie nicht auf dem Balkon Ihrer Mietwohnung grillen, können Probleme mit Nachbarn entstehen.

Welche dies konkret sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im zweiten Teil unserer Grill und Rechts Reihe…

 

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